EURO TOURS - Reisekatalog 2020

2020 | 129 www.eurotours-pfeifer.de | Tel. 07842/2010 10.2. EUROTOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschä- den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit- telt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reise- bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des ver- mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von EUROTOURS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 10.3. EUROTOURS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisen- den die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von EURO TOURS ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegen- über EUROTOURS geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler ge- bucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche ver- jähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit demTag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter- nehmens 12.1. EUROTOURS informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Ver- ordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der ge- buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist EURO TOURS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald EUROTOURS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führt, wird EURO TOURS den Kunden informieren. 12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug- gesellschaft, wird EURO TOURS den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte„Black List“ (Fluggesellschaf- ten, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von EURO TOURS oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von EURO TOURS einzusehen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. EURO TOURS wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visa- erfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls not- wendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- seantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behörd- lich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeach- tung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn EURO TOURS nicht, unzu- reichend oder falsch informiert hat. 13.3. EUROTOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang not- wendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde EURO TOURS mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass EURO TOURS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 14.1. EURO TOURS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile- gung darauf hin, dass EURO TOURS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreit- beilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für EUROTOURS verpflichtend würde, informiert EURO TOURS die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. EURO TOURS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Euro- päischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und EURO TOURS die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Rei- sende können EURO TOURS ausschließlich am Sitz von EURO TOURS verklagen. 14.3. Für Klagen von EURO TOURS gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pau- schalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder pri- vaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EURO TOURS vereinbart. ————————————————————————————————— © Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019-2020 ————————————————————————————————— Reiseveranstalter ist: • EURO TOURS Hugo Pfeifer GmbH & Co. KG • Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin EURO-TOURS Hugo Pfeifer GmbH • Vertreten durch den Geschäftsführer: Thomas Pfeifer • Am Bach 3 • 77876 Kappelrodeck-Waldulm • Telefon: + 49 7842 2010 • Telefax: + 49 7842 8900 • E-Mail-Adresse: info@eurotours-pfeifer.de Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen EURO TOURS Hugo Pfeifer GmbH&Co. KG trägt die volle Ver- antwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen EUROTOURS Hugo Pfeifer GmbH&Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kon- taktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Ver- bindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person über- tragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal- reise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissen- kung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vomVertrag zurück- treten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der we- sentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zah- lung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zu- rücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden ange- messene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten (in der Bundesre- publik Deutschland heißt dieses Recht„Kündigung“), wenn Leistungen nicht ge- mäß demVertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Er- bringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwie- rigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EURO TOURS Hugo Pfeifer GmbH&Co.KG hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189Wiesbaden, Tel. 0611-5335859, info@ruv.de ) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von EURO TOURS Hugo Pfeifer GmbH&Co.KG verweigert werden. Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYzNzc=